Die von den harten Folgen einer Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer und die zuständigen Behörden sollen sich durch frühzeitige Information über die bevorstehenden Kündigungen auf die neue Situation einstellen können. Die Schutzbestimmungen sind in OR 335d ff. geregelt.
Leitsatz bei Massenentlassungen: Prävention statt Konfrontation!
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Massenentlassung sowie Links zu Entlassung, Kündigung und Schweizer Arbeitsrecht.
Weitere Informationen zu Kündungung und Entlassung:
» Informationen zum Thema Entlassung im Schweizer Arbeitsrecht
» Informationen zum Thema Kündigung des Arbeitsvertrages