Einleitung zur Massenentlassung
Die von den harten Folgen einer Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer und die zuständigen Behörden sollen sich durch frühzeitige Information über die bevorstehenden Kündigungen auf die neue Situation einstellen können. Die Schutzbestimmungen sind in OR 335d ff. geregelt.
Leitsatz: Prävention statt Konfrontation!
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Massenentlassung sowie Links zu Entlassung, Kündigung und Arbeitsrecht.
Tipp
Informationen zur Kündigung und Entlassung finden Sie auch auf www.entlassung.ch



