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Massenentlassung

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Checkliste – Verband und Massenentlassung

Rechtsgebiet:
Massenentlassung
Stichworte:
Entlassung, Massenentlassung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  1. Möchten Sie als Verbandsvertreter die Verletzung der Bestimmungen über die Massenentlassung durch einen Arbeitgeber gerichtlich feststellen lassen, so ist vorweg abzuklären, ob
    1. Mitglieder des Verbandes von der Massenentlassung betroffen sind?
    2. die Mitglieder überhaupt einen Anspruch auf Mitwirkung bei den Konsultationen hatten?
    3. die Bestimmungen über die Massenentlassungen anwendbarsind (OR 335d), nämlich bezüglich
      1. Zahl der im Betrieb beschäftigen Arbeitnehmer?
      2. Anzahl geplanter Kündigungen in welchem Zeitraum (innert 30 Tagen?)?
      3. Kündigungsgrund beim Mitarbeiter (Kündigung aus anderem Grund als die Massenentlassung)?
      4. Kündigungsgrund beim Betrieb, infolge behördlicher Anordnungen (keine Betriebsschliessung infolge gerichtlicher Entscheidung)?
  2. Hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer oder ihre Vertretung schriftlich informiert (OR 335f Abs. 3)?
  3. Wurde den Arbeitnehmern genügend Zeit zur Unterbreitung eigener Vorschläge gewährt (OR 335f Abs. 2)?
  4. Sind die Arbeitnehmer-Vorschläge vom Arbeitgeber geprüft worden (OR 335f Abs. 1)?
  5. Sind die Massenentlassungen, unter Mitteilung des Konsultationsergebnisses, dem Arbeitsamt angezeigt worden (OR 335g)?
  6. Haben die Arbeitnehmer oder ihre Vertretung eine Kopie der Anzeige ans Arbeitsamt erhalten (OR335g Abs. 1)?
  7. Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
  8. Keine Einigung:
    1. Klageeinleitung
    2. Prozessführung
    3. ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
    4. Urteil.

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