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Massenentlassung

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Checkliste – Arbeitnehmer und Massenentlassung Teil 2

Rechtsgebiet:
Massenentlassung
Stichworte:
Entlassung, Massenentlassung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Geltendmachung, das Arbeitsverhältnis sei noch nicht aufgelöst

  1. Möchten Sie als Arbeitnehmer geltend machen, das Arbeitsverhältnis sei noch nicht aufgelöst (Stichwort: Nichtigkeit der Kündigung), so ist vorweg abzuklären, ob
    1. die Bestimmungen über die Massenentlassungen anwendbarsind (OR 335d), nämlich bezüglich
      1. Zahl der im Betrieb beschäftigen Arbeitnehmer?
      2. Anzahl geplanter Kündigungen in welchem Zeitraum (innert 30 Tagen?)?
      3. Kündigungsgrund beim Mitarbeiter (Kündigung aus anderem Grund als die Massenentlassung)?
      4. Kündigungsgrund beim Betrieb, infolge behördlicher Anordnungen (keine Betriebsschliessung infolge gerichtlicher Entscheidung)?
  2. Hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer oder ihre Vertretung schriftlich informiert (OR 335f Abs. 3)?
  3. Wurde den Arbeitnehmern genügend Zeit zur Unterbreitung eigener Vorschläge gewährt (OR 335f Abs. 2)?
  4. Sind die Arbeitnehmer-Vorschläge vom Arbeitgeber geprüft worden (OR 335f Abs. 1)?
  5. Sind die Massenentlassungen, unter Mitteilung des Konsultationsergebnisses, dem Arbeitsamt angezeigt worden (OR 335g)?
  6. Haben die Arbeitnehmer oder ihre Vertretung eine Kopie der Anzeige ans Arbeitsamt erhalten (OR335g Abs. 1)?
  7. Haben Sie Ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber weiter angeboten?

  8. Aufnahme von oder Versuch zu Einigungsverhandlungen
  9. Keine Einigung(über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und ungültige Kündigung):
    1. Klageeinleitung, wenn möglich vor Ablauf der Kündigungsfrist
    2. Prozessführung
    3. ev. Vergleichsverhandlungen vor Arbeitsgericht
    4. Urteil.

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